Bundestagswahl 2025
Infos zur verkürzten Briefwahl
Wählerinnen und Wähler in Vechta können ihre Stimmen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wie gewohnt auch per Briefwahl abgeben.
Bis Freitag (21. Februar) um 15.00 Uhr ist die Briefwahl auch im Rathaus Vechta (Burgstraße 6) möglich. Wahlberechtigte beantragen vor Ort die Briefwahl, füllen den Stimmzettel aus und geben ihn direkt ab.
Möglich ist die Briefwahl vor Ort zu den Öffnungszeiten des Rathauses: 
Freitag (21. Februar) von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (verlängert für die Briefwahl). 
Wer die Briefwahl zum Beispiel online beantragt und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel erhalten hat, kann die Unterlagen ausgefüllt an den Landkreis Vechta zurückschicken oder ihn im Kreishaus (Ravensberger Straße 20 in Vechta) abgeben. Die persönliche Abgabe der Briefwahlunterlagen beim Landkreis Vechta ist auch am Wahltag (23. Februar) bis spätestens 18.00 Uhr noch möglich.
So füllt man die Wahlunterlagen aus:
1. Stimmzettel ausfüllen.
2. Den Stimmzettel in den weißen Umschlag legen und verschließen.
3. Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben.
4. Den weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag legen.
5. Den roten Umschlag verschließen und portofrei absenden oder beim Landkreis Vechta abgeben.
Es ist weiterhin möglich, die Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag muss bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, um 15.00 Uhr gestellt werden.
Beantragung der Briefwahl unter www.kommune365.de/stadt-vechta 
oder persönlich im Rathaus der Stadt Vechta in der Burgstraße 6.
Informationen zur Briefwahl und zum verkürzten Briefwahlzeitraum hat die Stadt Vechta auf dieser Seite zusammengestellt.
Rückfragen auch an laura.schuenemann(at)vechta.de.
Bekanntmachung über das Recht der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Feburar 2025
Wahlbekanntmachung
Briefwahl zur Bundestageswahl 2025
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Stadt oder Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel beigefügt.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, können und sollten die Briefwahl schon jetzt beantragen:
per Post oder persönlich bei der Stadt Vechta, Burgstraße 6, 49377 Vechta
oder
online unter https://www.kommune365.de/stadt-vechta/dienstleistung/briefwahl-beantragen?kommune=stadt-vechta
Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15.00 Uhr gestellt werden muss!
Die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel kann die Stadt Vechta dieses Mal nicht umgehend zusenden. Denn die Stimmzettel sind erst nach dem 30. Januar gedruckt worden. Wählerinnen und Wähler erhalten die Unterlagen in den kommenden Tagen. Sie werden ab dem 7. Februar (Freitag) verschickt.
Die Stimmzettel konnten erst gedruckt werden, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen worden waren und die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 über etwaige Beschwerden entschieden hatten.
Laut Bundeswahlleiterin nahmen der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden anschließend einige Tage in Anspruch, bevor die Briefwahl beginnen konnte. In der Stadt Vechta beginnt die Briefwahl am 7. Februar 2025 (Freitag).
Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist eine unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.
1. Füllen Sie den Stimmzettel aus!
2. Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen Sie ihn!
3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein!
4. Stecken Sie den weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag!
5. Verschließen Sie den roten Umschlag und senden Sie ihn portofrei ab!
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief mit dem Stimmzettel im Kreishaus, Ravensberger Straße 20 in Vechta, abgeben.
Die persönliche Abgabe der Briefwahlunterlagen beim Landkreis Vechta ist auch am Wahltag (23. Februar) bis spätestens 18.00 Uhr noch möglich.
Die Briefwahlunterlagen können auch im Rathaus der Stadt Vechta abgeben werden.
Wählerinnen und Wähler können ab dem 7. Februar (Freitag) im Rathaus Vechta wählen. Sie beantragen vor Ort die Briefwahl, füllen den Stimmzettel aus und geben diesen direkt ab. Die Briefwahl im Rathaus ist bis zum 21. Februar (Freitag vor der Bundestagswahl) bis 15.00 Uhr möglich.
Möglich ist die Briefwahl vor Ort zu den Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 16.30;
Freitag (7. Februar) von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr;
Freitag (14. Februar) von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (verlängert für die Briefwahl);
Freitag (21. Februar) von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (verlängert für die Briefwahl). 
Die Stadt Vechta informiert hier auf der Homepage und in ihrem Newsletter (hier kostenlos abonnieren) übrt die Briefwahl.
Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Kontakt
Thomann, Andreas
							Leiter Fachdienst Personal, Organisation und Wahlen
							Burgstraße 6
							49377 Vechta
andreas.thomann@vechta.de
04441 886-1001
Gericke, Franziska
							Fachdienst Personal, Organisation und Wahlen
							Burgstraße 6
							49377 Vechta
franziska.gericke@vechta.de
04441 886-1003


