Führerscheinumtausch über das digitale Kreishaus möglich

Eine Tabelle gibt einen Überblick, wann Führerscheine umgetauscht sein müssen.

Laut einer Mitteilung des Landkreis Vechta könne ab dem 1. Mai Personen, die ihren alten Papier-Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen, dies über das digitale Kreishaus erledigen. „Damit weiten wir unser digitales Angebot um einen wichtigen Punkt aus“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Für die Bürgerinnen und Bürger wird das Umtauschen damit einfacher und komfortabler.“

Das Angebot richtet sich an alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papier-Führerscheins mit Ausnahme der ehemaligen Klasse 2 und mit Ausnahme von Personen, die die Klasse CE79 erhalten möchten. Diese können den Führerschein nicht über das digitale Kreishaus umtauschen.

Um den Umtausch digital zu beantragen, muss zunächst das Online-Formular ausgefüllt werden. Dieses wird anschließend ausgedruckt und unterschrieben sowie inklusive eines biometrischen Passbildes, einer Kopie des Personalausweises und dem ausgefüllten Kontrollblatt für die Bundesdruckerei per Post an die Führerscheinstelle des Landkreises geschickt. Sobald der Kartenführerschein bei der Kreisverwaltung eintrifft, werden die betroffenen Personen postalisch informiert. Eine Abholung ist dann ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung in Raum E33 möglich.

Wer seinen Führerschein jedoch lieber persönlich umtauschen möchte, kann dies nach wie vor im Kreishaus in Vechta und in den Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Bakum und Visbek jeweils nach vorheriger Terminreservierung erledigen. Im Laufe dieses Jahres wird das Umtauschen vor Ort auch in weiteren Kommunen möglich sein.

Das Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema stehen im Kreishaus-Online unter www.kommune365.de/landkreis-vechta zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Personen ihren Führerschein bis zu welchen Datum umgetauscht haben müssen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:


Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033